ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HelpLabs GmbH*
1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
1.1. Allen Vertragsschlüssen mit HelpLabs GmbH liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragseingang anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Ergänzende, auf spezielle Produktgruppen oder Dienstleistungsbereiche abgeschlossene Verträge gelten zusätzlich und ergänzend zu den hier aufgeführten Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von HelpLabs GmbH.
1.2. Angebote von HelpLabs GmbH sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch HelpLabs GmbH und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Die HelpLabs GmbH ist berechtigt zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
1.3. Abbildungen und Angebote über den Vertragsgegenstand, bei Vertragsabschluss gültigen Prospekten und sonstigen Unterlagen, sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. Die HelpLabs GmbH behält sich Änderungen des Vertragsgegenstands während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfahren.
1.4. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Versand- und Verpackungskosten. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Innergemeinschaftliche Lieferung im EU Raum können Mehrwertsteuerbefreit mittels UID Identifikation von HelpLabs GmbH zur Verrechnung und Zahlung gebracht werden.
2.2. HelpLabs GmbH berechnet die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten zwischen Vertragsabschluss und der vereinbarten Lieferzeit sich diese Kostenfaktoren (Material, Löhne, Energie, Fracht, Abgaben und sonst.) ändern, so ist HelpLabs GmbH berechtigt eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Ist der Besteller nicht Kaufmann bzw. gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Gewerbes, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit mehr als 6 Monate liegen.
2.3. Rechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, dass gesonderte Zahlungsbedingungen wie z.B. SEPA Lastschriftverfahren in Schriftform vereinbart und bestätigt wurden. Die Aufrechnung mit von HelpLabs GmbH beschrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Sämtliche von HelpLabs GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum von HelpLabs GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HelpLabs GmbH zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die der HelpLabs GmbH durch die Rücknahme entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Die HelpLabs GmbH ist verpflichtet, auf Verlangen Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
3.2. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiter veräußern, zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Bei Zugriffen durch Dritte hat er der HelpLabs GmbH unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten. Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die HelpLabs GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
4. Lieferung
4.1. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Vertragsschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Ist Individual Software Vertragsgegenstand, so gilt dies insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Systemanalyse und Programmierungen beizubringenden Unterlagen und Informationen.
4.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die HelpLabs GmbH zu ihrem Ablauf den Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft.
4.3. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit angemessen.
5. Zahlungsverzug
5.1. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder erhält HelpLabs GmbH eine unbefriedigende Auskunft über Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage, so kann die HelpLabs GmbH bezüglich laufender Aufträge die Weiterarbeit bis zur vollen Zahlung oder entsprechender Sicherheitsleistungen einstellen. Wird diese Zahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, ist die HelpLabs GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungen über SEPA Lastschriftverfahren werden bei Zahlungsrückläufen € 10,00 als Rückläuferspesen dem Kunden je Vorfall in Rechnung gestellt.
6. Liefer- und Leistungsverzug
6.1. Liegt eine von der HelpLabs GmbH verschuldete Liefer- oder Leistungsverzögerung vor, kann der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er den Vertragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden höchstens aber 10% des Wertes des Auftragsteils, der nicht erfüllt wurde, zu verlangen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HelpLabs GmbH.
6.2. Im Fall der verspäteten Lieferung oder Leistung kann der Auftraggeber, sofern es nicht gemäß Ziffer 6.1 vorgeht, höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung bzw. Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, als Verzugsentschädigung fordern. Ausgeschlossen sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens HelpLabs GmbH vorliegt, alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers einschließlich Schadensersatzansprüche als entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
6.3. Zu Punkt 6.1. und 6.2. gelten entsprechend im Fall einer von HelpLabs GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung.
7. Lieferung, Gefahrenübergang und Entgegennahme
7.1. Die HelpLabs GmbH liefert nach ihrer Wahl ab Werk oder Vertriebsstelle. Die verauslagten Kosten kann die HelpLabs GmbH dem Auftraggeber aktiv oder pauschal in Rechnung stellen. Die HelpLabs GmbH ist berechtigt auf Kosten des Auftraggebers den Vertragsgegenstand gegen Transportschäden zu versichern.
7.2. Teillieferungen und Teilleistungen durch die HelpLabs GmbH sind zulässig.
7.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn die HelpLabs GmbH Anfuhr, Aufstellung und Installation übernommen haben.
7.4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
8. Annahmeverzug
8.1. Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so ist die HelpLabs GmbH berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der HelpLabs GmbH unter den Voraussetzungen des § 326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8.2. Verlangt die HelpLabs GmbH Schadensersatz wegen Nichterfüllung, kann die HelpLabs GmbH, 20% des vereinbarten Preises zzgl. des Entgelts für bereits erbrachte Leistungen und Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die HelpLabs GmbH behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
9. Hotline Service und Support
9.1. Kunde ist durch die Bezahlung der Hotline Gebühr berechtigt, den Hotline-Service der HelpLabs GmbH zu nutzen. Der Hotline-Service umfasst die Erläuterung der Funktionen und die Handhabung des Software Programms. Im Rahmen dieser Dienstleistung erteilt die HelpLabs GmbH telefonisch, Empfehlungen zur Beseitigung auftretender Probleme oder zur Erkennung von möglichen Fehlerquellen, soweit dies aufgrund der Fehlerbeschreibung des Kunden möglich ist. Eine Beratung durch Mitarbeiter der HelpLabs GmbH vor Ort beim Kunden oder Dritten ist nicht Bestandteil des Vertrags. Der Hotline Service wird laut aktueller Preisliste mit deren verfügbaren Zeiten veröffentlicht und steht dem Vertragsnehmer laut Hotline Vertragsvariante zur Verfügung. HelpLabs GmbH behält sich vor, diese Zeiten dem Anfall der Fragen anzupassen. Das Hotline Service ist nur für ankommende Telefongespräche eingerichtet. Nicht im Umfang dieses Vertrages enthalten sind Leistungen zur Beseitigung von Folgeschäden, die durch Hardwareausfall. Äußere Einflüsse, höhere Gewalt und unsachgemäße Behandlung der Software verursacht werden.
9.2. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung beim Vertragspartner.
10. Serververfügbarkeit
10.1. HelpLabs GmbH strebt an, den Systemzugriff auf ihre SaaS-Dienste und Services permanent, das heißt 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zu ermöglichen. Der Server-, Hosting-Betrieb ist auf eine über 98%ige Verfügbarkeit p.a. ausgelegt, ausgenommen hiervon sind jedoch routinemäßige, erforderliche und geplante Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die zwischen 00:00 und 06:00 ausgeführt werden können. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert und ist nicht geschuldet. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein. Soweit möglich, werden erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten angekündigt, insbesondere die routinemäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.
11. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung, Nebenpflichten und Verjährung
11.1. Im Falle mangelhafter Lieferung leistet HelpLabs GmbH Gewährleistung für 6 Monate ab Lieferung oder Leistung. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte, Sachen, Leistungen und nur auf Mängel die Lieferung oder Leistung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen.
11.2. HelpLabs GmbH haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, Nichtbeachtung unserer Aufstellbedingungen, natürliche Abnützung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische Einflüsse, usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch HelpLabs GmbH verschuldet sind.
11.3. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, so hat er nur offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt.
11.4. Bei Software haftet die HelpLabs GmbH gegenüber dem Auftraggeber nur für eine ordnungsgemäße Programmfunktion, wenn sich der Auftraggeber an folgende Punkte hält: A) Ohne vorherige Rücksprache mit der HelpLabs GmbH darf der Auftraggeber keine Veränderungen am Betriebssystem vornehmen. B) Ebenso darf der Auftraggeber ohne vorherige Rücksprache mit der HelpLabs GmbH keine neuen Programme aufspielen.
11.5. Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß ohne die Zustimmung von HelpLabs GmbH vorgenommene Instandsetzungsarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit dem geltend gemachten Mangel im Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistung der HelpLabs GmbH aufgehoben.
11.6. Die HelpLabs GmbH verpflichtet sich bei mangelhafter Lieferung/Leistung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile werden Eigentum der HelpLabs GmbH. Zur Vornahme der Nachbesserungen bzw. dem Ersatz hat der Auftraggeber der HelpLabs GmbH die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Die HelpLabs GmbH ist berechtigt die Nachbesserungen bzw. den Ersatz von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
11.7. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ausgeschlossen sind weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen die HelpLabs GmbH und Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadensersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) aufgrund unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B: entgangenem Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und Schäden an aufgezeichneten Daten, usw.) und aus der Durchführung der Nachbesserung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der HelpLabs GmbH vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
11.8. Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, Vorschläge, Berechnungen, Analysen usw. seitens HelpLabs GmbH sollen den Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung der Produkte erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung seitens HelpLabs GmbH obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung, der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für die Regelung die Ziffer 10.1.. Für die Verletzung von Nebenpflichten, auch vor Vertragsabschluss (vertraglich und außervertraglich), ist die HelpLabs GmbH sowie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schadensersatz verpflichtet. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bei Gewährleistungsansprüchen (6 Monate) gelten entsprechend für evtl. Ansprüche und unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11.9. Der Software Nutzer von HelpLabs GmbH Software ist selbstverantwortlich für die Sicherung seiner Datenbanken und Datenverzeichnisse.
12. Beendigung, Zahlung und Urheberrecht von Datenbanken
12.1 HelpLabs GmbH erbringt so lange Leistungen, sofern diese im Rahmen von Vereinbarungen sind und/oder vom Kunden bezahlt werden. HelpLabs GmbH behält sich das Recht vor, Dienstleistungen einzustellen, wenn trotz Mahnung keine Zahlung vom Kunden geleistet wird. Datenbanken im direkten Zusammenhang mit HelpLabs GmbH Software sind urheberrechtlich geschützt und ein unbefugtes Öffnen, extrahieren von Datenbeständen außerhalb der geschlossenen Verträge sind nur mit schriftlicher Zustimmung mit HelpLabs GmbH gestattet.
13. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand.
13.1. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie die Lieferung und Leistungen der HelpLabs GmbH, mit Ausnahme von Leistungen beim Auftraggeber, ist der Sitz der HelpLabs GmbH und seiner Geschäftsstellen. HelpLabs GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der HelpLabs GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten seitens HelpLabs GmbH. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass HelpLabs GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwendet. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
*HelpLabs GmbH – Triesterstr. 10/1/Top 112, 2351 Wr.Neudorf
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Email: info@helplabs.at
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